
Konzept zur Besuchsregelung in unserer Einrichtung im Rahmen der Corona-Schutzverordnung
gültig ab 15.11.2021
Testzeiten für Besucher
montags
14 bis 17 Uhrdienstags
14 bis 17 Uhrmittwochs
16 bis 19 Uhrdonnerstags
16 bis 19 Uhrfreitags
14 bis 17 Uhrsamstags
14 bis 17 Uhrsonntags
14 bis 17 Uhr
Anmeldung und Ablauf der Besuche
Damit unsere Mitarbeiter und Bewohner weiterhin bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden und die Maßnahmen von den Besuchern eingehalten werden, ist es erforderlich, dass Besucher und Dienstleister sich weiterhin vor dem Besuch einem Screening am Haupteingang unterziehen.
Vor Betreten der Einrichtung findet das Screening statt. Bei Ankunft schellen Sie am Eingang und warten auf das Screening durch unser Personal. Im stattfindenden Kurzscreening werden Symptome wie Husten, Fieber, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen und die Temperatur abgefragt bzw. erhoben. Durch die neue Allgemeinverfügung wird neben dem Kurzscreening ab sofort vor Ihrem Besuch eine Coronaschnelltestung angeboten. Diese gilt auch für externe Dienstleister! Vorhandene Testungen sind 24 Std. gültig.
Testzeiten für Besucher:
MO–DI (14:00 – 17:00 Uhr)
MI–DO (16:00 – 19:00 Uhr)
FR–SO (14:00 – 17:00 Uhr)
Besuche sind der aktuellen Allgemeinverfügung zu entnehmen und in der Einrichtung ausgehängt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen auch telefonisch unter der Rufnummer 02309-935700 zur Verfügung.